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1.12 Wettbewerbssumme und Abschluss des Wettbewerbs (Auszug)

1.12.1 Preise

Es stehen 80.000,00 €, brutto (inkl. gesetzl. 19% MwSt.) als Wettbewerbssumme zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

  • 4 gleiche Preise zu je 15.000,00 €/ pro Arbeit brutto
  • 4 gleiche Anerkennungen zu je 5.000,00 € pro Arbeit brutto

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes neu festgelegt werden.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung inkl. MwSt. bzw. separat ausgewiesener MwSt. zugeteilt.

1.12.2 Bekanntgabe

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird, unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung, allen Teilnehmern, die mit Preisen ausgezeichnet wurden, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt. Allen Teilnehmern des Wettbewerbs wird das Preisgerichtsprotokoll übermittelt. Die Öffentlichkeit wird über die Presse informiert.

1.12.3 Ausstellung

Nach der Entscheidung des Preisgerichtes werden sämtliche Arbeiten im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Berlin öffentlich ausgestellt. Die Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung wird den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.

1.12.4 Eigentum, Erstveröffentlichung, Urheberrecht

Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers.
Der Auslober hat nach der Entscheidung des Preisgerichts das Recht (auch über Dritte und im Internet) zur gebührenfreien Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensangabe der Verfasser und ihrer Mitarbeiter; er behält sich das Recht der Erstveröffentlichung vor.
Der Auslober hat das Recht, die Wettbewerbsarbeiten der Verfasser, die mit der weiteren Bearbeitung beauftragt sind, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben beim jeweiligen Verfasser. Art und Umfang von Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit werden vertraglich geregelt.
Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teilleistungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

1.12.5 Haftung und Rückgabe

Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet der Auslober auf Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. verlorenen Unterlagen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Nicht prämierte Arbeiten werden vom Auslober nach Abschluss der öffentlichen Ausstellung kostenfrei zurückgesandt. Die Rücksendung setzt voraus, dass die Arbeiten in vollständig versandfähigen, wiederverwertbaren Verpackungen (insbesondere beim Modell) eingereicht wurden. Für Schäden, die bei der Rücksendung entstehen, übernimmt der Auslober keine Haftung.

1.12.6 Nachprüfung

Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Zuständige Nachprüfstelle ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat B13 „Ingenieurbauwesen, nachhaltiges Bauen, Bauforschung“ 11030 Berlin

Den gesamten Text finden Sie als Download hier: http://epa2012.de/neu/epa/auslobung.php#ctext1270

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