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1.4 Teilnahmeberechtigung für die Wettbewerbsteilnehmer (Auszug)

1.4.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind nur Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die über folgendermaßen qualifizierte Mitglieder verfügen:

a) Planungsbüros der Fachrichtungen Architektur mit Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Bauphysik

Die Planungsbüros müssen folgende Kriterien verbindlich erfüllen/nachweisen:

      1. die Baueingabeberechtigung in Deutschland
      2. Tätigkeit als Generalplaner

        (Nachweis: Nennung von mind. 2 realisierten Projekten größer 0,5 Mio EUR Gesamtbaukosten mit mind. LP 2–8 nach HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre. Angaben mit Projektname, Ort, Jahr, Bauherr mit Ansprechpartner, Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Bauherrn.)

      3. mindestens einen Architekten im Team, der Erfahrung im energieeffizienten und kosten-günstigen Wohnungsbau – als Tätigkeit im eigenen Büro – nachweisen kann (Nachweise: Nennung von mind. 2 realisierten Projekten innerhalb der letzten 10 Jahre, die mit der Größenordnung der Aufgabenstellung vergleichbar sind, bei denen die Leistungsphasen 1–8 gemäß Anlage 11 zu § 33 HOAI vollständig und durchgehend bearbeitet wurden, (Energieeffizienzhaus 70 durch Vorlage des Angaben mit Projektname, Ort, Jahr, Bauherr mit Ansprechpartner, Kurzbeschreibung und Kostendarlegung).
      4. Leistungsfähigkeit des Büros (Nachweis: Nennung der Teilnehmer – bei Arbeitsgemeinschaften sind alle Mitglieder zu nennen – mit Angaben von Büroname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon,
        E-Mail, Internetadresse, Jahr der Bürogründung, Anzahl der Mitarbeiter).
      5. das Büro verpflichtet sich zu einer Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft mit einer Hochschule/Universität.

b) Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle der Fachrichtungen Architektur, Gebäude-technik oder Bauphysik einer Hochschule/Universität.

    • Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle an einer Hochschule/Universität, die einen staatlich anerkannten Studiengang zum Master,
      Dipl.-Ing. oder Bachelor in einer der folgenden Fachrichtungen anbieten: Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik.
    • Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle an einer Hochschule/Universität, die einen staatlich anerkannten Studiengang zum Master,
      Dipl.-Ing. oder Bachelor in einer weiteren Fachrichtung anbieten, nur in Zusammenarbeit mit einem Fachbereich, Fakultät, Fachgebiet, Institut oder Lehrstuhl der Fachrichtungen Architektur, Gebäudetechnik oder Bauphysik. • Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

mit mindestens folgenden Fachrichtungen

• Architektur

• Gebäudetechnik

• Bauphysik

Die Zusammenarbeit mit den Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik wird empfohlen. Im Bereich von b) können Arbeitsgemeinschaften innerhalb einer Hochschule/Universität oder durch Kooperation verschiedener Hochschulen/Universitäten gebildet werden.

Die NUWOG beabsichtigt, im Falle einer Realisierung, die vier Wettbewerbsgewinner oder Preisträger mit den notwendigen Planungen zu beauftragen (§ 8 Abs. 2 RPW 2008). Dazu beabsichtigt die NUWOG den zur Information beigefügten Generalplanervertrag abzuschließen. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird erwartet, dass sie im Falle einer weiteren Beauftragung den Generalplanervertrag als Vertragsgrundlage akzeptieren.

Im Falle einer Beauftragung als Wettbewerbsgewinner übernimmt das/die Planungsbüro s) der jeweiligen ARGE die alleinige Durchführung der weiteren Planungsarbeiten. Das/die Planungsbüro(s) stellen die anderen Mitglieder der ARGE von jeglichen möglichen Ansprüchen aus der Realisierung der Wettbewerbsaufgabe frei. Die anderen Mitglieder der ARGE übertragen alle möglichen urheberrechtlichen Ansprüche aus der Wettbewerbsarbeit an das/die Planungsbüro(s).

Die Bauvorlageberechtigung für die Genehmigungs-planung ist ggf. durch die Beteiligung entsprechender Planungsbüros als Mitglied einer neuen Arbeitsgemeinschaft zu gewährleisten.

1.4.2 Teilnahmehindernis

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen ent-sprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

Ausgeschlossen sind somit auch Lehrstühle, zu deren Mitarbeitern die oben genannten Personen gehören.

©2015 BAKA, Bundesverband Altbauerneuerung e.V